Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Seit dem 01.01.2017 gilt das neue Pflegestärkungsgesetz. Hierbei wurden die 3 Pflegestufen gegen 5 Pflegegrade ersetzt.
Ziel ist es, Patienten mit eingeschränkter Allagskompentenz ebenfalls die benötigte Unterstütung zukommen zu lassen.
Was leistet die Pflegekasse?
Bei den Pflegegraden werden folgende Kategorien betrachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweise und psychische Problemlage, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastung und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann der Pflegegrad bestimmt. Leistung der Krankenkasse können ab Pflegegrad 2 bezogen werden.
Pflegegeld in den einzelnen Pflegegraden als Sachleistung:
Pflegegrad 1: 0€
Pflegegrad 2: 724€
Pflegegrad 3: 1363€
Pflegegrad 4: 1693€
Pflegegrad 5: 2095€
Zusätzlich können Sie ab Pflegegrad 2 Leistungen nach SGB XI §45 a/b im Bereich Betreuung über unseren Pflegedienst beziehen.
Monatlich stellt die Krankenkasse Ihnen hierfür 125€ zur Verfügung.
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.