Ambulante Pflege Kauth
Ambulante Pflege Kauth

Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

Seit dem 01.01.2017 gilt das neue Pflegestärkungsgesetz. Hierbei wurden die 3 Pflegestufen gegen 5 Pflegegrade ersetzt.

Ziel ist es, Patienten mit eingeschränkter Allagskompentenz ebenfalls die benötigte Unterstütung zukommen zu lassen.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

 

Bei den Pflegegraden werden folgende Kategorien betrachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative  Fähigkeiten, Verhaltensweise und psychische Problemlage, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastung und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann der Pflegegrad bestimmt. Leistung der Krankenkasse können ab Pflegegrad 2 bezogen werden.

 

Pflegegeld in den einzelnen Pflegegraden als Sachleistung:

Pflegegrad 1:       0€

Pflegegrad 2:   724€

Pflegegrad 3: 1363€

Pflegegrad 4: 1693€

Pflegegrad 5: 2095€

 

Zusätzlich können Sie ab Pflegegrad 2 Leistungen nach SGB XI §45 a/b im Bereich Betreuung über unseren Pflegedienst beziehen.

Monatlich stellt die Krankenkasse Ihnen hierfür 125€ zur Verfügung.

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

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